Die Genossenschaft für erneuerbare Energien im Jerichower Land eG (EEJL eG) wurde am 29. November 2012 auf Initiative der Volksbank Jerichower Land eG, der Stadtwerke Burg GmbH und der Burger Wohnungsbaugenossenschaft eG gegründet.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist allein und ausschließlich der Förderung der Interessen ihrer Mitglieder verpflichtet. Sie bietet zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Ziele überzeugende Vorteile und setzt auf Kooperation, Flexibilität und regionale Kompetenz. Sie ist eine demokratische Gesellschaftsform. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von der Höhe der Kapitalbeteiligung. Dies schützt vor der Dominanz Einzelner und sichert die Unabhängigkeit von externen Interessen.
Ein Geschäftsanteil beträgt 300,00 Euro. Diese Mindestbeteiligung ist bei Erwerb der Mitgliedschaft einzuzahlen. Über die Zulassung entscheidet der Vorstand. Jedes Mitglied kann sich mit Zustimmung des Vorstands mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen.
Mitglied werden können natürliche und juristische Personen. So soll den Bürgerinnen und Bürgern aber auch den Unternehmen in unserer Region die Möglichkeit gegeben werden, Mitglied in der Energiegenossenschaft Jerichower Land eG zu werden und sich individuell aktiv am Klimaschutz zu beteiligen.
Die Haftung jedes Mitglieds ist auf die Höhe der Geschäftsanteile beschränkt.
Die Genossenschaft ist eine juristische Person, die mit Eintragung in das Genossenschaftsregister eine eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Sie hat grundsätzlich drei Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung.
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats müssen selbst Mitglied der Genossenschaft sein. Die Genossenschaft ist Mitglied in einem genossenschaftlichen Prüfungsverband, der im Interesse der Mitglieder regelmäßig die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie bei größeren Genossenschaften den Jahresabschluss prüft. Aufgrund der internen Kontrolle durch ihre Mitglieder und die unabhängige Prüfung durch den Prüfungsverband ist sie die bei weitem insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.
Dr. Swen Löppen
Christoph Schmidt
Heino Näth (AR-Vorsitzender)
Annette Meyer (stv. Vorsitzende)
Jörg Rehbaum
Siegrid Schmidt
Stefan Dreßler
Henry Bliemeister
Mitglieder der Energiegenossenschaft
I. Firma, Sitz, Zweck und Gegenstand des Unternehmens
§ 1 Firma und Sitz
§ 2 Zweck und Gegenstand
II. Mitgliedschaft
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
§ 5 Kündigung
§ 6 Ausscheiden durch Tod / Insolvenz eines Mitglieds
§ 7 Auflösung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft
§ 8 Ausschluss
§ 9 Auseinandersetzung nach dem Ausscheiden
§ 10 Rechte der Mitglieder
§ 11 Pflichten der Mitglieder
III. Organe der Genossenschaft
§ 12 Organe der Genossenschaft
A. Der Vorstand
§ 13 Leitung und Vertretung in der Genossenschaft
§ 14 Aufgaben und Pflichten des Vorstands
§ 15 Zusammensetzung und Dienstverhältnis
§ 16 Willensbildung
B. Der Aufsichtsrat
§ 17 Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrates
§ 18 Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates
§ 19 Konstituierung, Beschlussfassung
C. Die Generalversammlung
§ 20 Ausübung der Mitgliedsrechte
§ 21 Frist und Tagungsort
§ 22 Einberufung und Tagesordnung
§ 23 Versammlungsleitung, Prüfungsverband
§ 24 Gegenstände der Beschlussfassung
§ 25 Abstimmungen und Wahlen
§ 26 Auskunftsrecht
§ 27 Versammlungsniederschrift
IV. Eigenkapital und Haftung
§ 28 Geschäftsanteil / Geschäftsguthaben / Übertragung / Mindestkapital
§ 29 Gesetzliche Rücklage
§ 30 Andere Rücklagen / Kapitalrücklage
§ 31 Haftung der Mitglieder und Nachschusspflicht
V. Rechnungswesen
§ 32 Geschäftsjahr und Jahresabschluss
§ 33 Verwendung des Jahresergebnisses
VI. § 34 Liquidation
VII. § 35 Bekanntmachungen
VIII. § 36 Gerichtsstand
IX. § 37 Mitgliedschaften
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Satzung der Genossenschaft für erneuerbare Energien
im Jerichower Land
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