Projekte

Technische Beschreibung

Die Genossenschaft möchte in Abstimmung mit den jeweiligen Kommunen zunächst Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern unserer Städte und Gemeinden errichten und betreiben.

Ferner besteht im Rahmen des Geschäftskonzeptes die Möglichkeit, auch die Flächen von landwirtschaftlichen Betrieben, von mittelständischen Unternehmen oder anderen Institutionen (z. B. kirchlichen Einrichtungen) einzubeziehen.

Für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen werden mit den Gebäudeeigentümern Nutzungsverträge von 20 Jahren bis höchstens 30 Jahren geschlossen.

Die Aufträge sollen – soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll – vorrangig an leistungsfähige Unternehmen der heimischen Region vergeben werden, um somit auch einen spürbaren Beitrag zur wirtschaftlichen Förderung der Region und der hier ansässigen Betriebe zu leisten.

Die Genossenschaft für erneuerbare Energien im Jerichower Land eG (EEJLeG) soll neben der zunächst geplanten Investition in Stromerzeugung aus Photovoltaik in Zukunft möglicherweise auch auf weiteren Feldern der dezentralen Energieerzeugung sowie der Beratung der Mitglieder in Energiefragen tätig werden

Investitions- und Finanzierungsplan

Die Einzahlung der Genossenschaftsanteile (Geschäftsguthaben) unserer Mitglieder bietet als Eigenkapital die Basis für die Finanzierung der Anschaffungs- und Installationskosten.

Neben der möglichen Förderung durch Zuschüsse erfolgt die Finanzierung durch öffentliche Darlehen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. sonstiger Darlehen von Banken.

Ertragsplanung

Die Grundlage der Wirtschaftlichkeit ergibt sich aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).

Hiernach werden festgelegte Einspeisevergütungen an die Genossenschaft gezahlt. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auf die geplante Nutzungsdauer von 20 Jahren ausgelegt. Gegebenenfalls kommt auch eine längere Nutzungsdauer in Frage.

Einem möglichen Rückgang der Stromerzeugung mit fortschreitender Nutzungsdauer wird im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnungen durch einen Sicherheitsabschlag begegnet. Zudem wird ein Sicherheitsabschlag vom erwarteten Jahresertrag der Photovoltaikanlagen in Kilowattstunden (kWh) je Kilowatt Peak (kWp) vorgenommen. Preissteigerungen der Betriebskosten werden im Rahmen der jährlichen Preissteigerung (Inflation) vorgenommen.

Zu den geplanten Investitionen werden Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Prognosen der Entwicklung der Ertragslage, Cash-Flow-Prognosen und Prognosen der Zahlungen an die Mitglieder) vorgenommen. Über die Höhe der Dividende beschließt die Generalversammlung. Die ausgeschütteten Dividenden stellen für die Mitglieder, die die Mitgliedschaft im Privatvermögen halten, Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG (Einkommenssteuergesetz) dar.

Chancen und Risiken

Durch die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen für den erzeugten Strom und die heutige Technik ergibt sich eine stabile Planbarkeit der Rentabilität der Anlagen. Äußere Einflüsse lassen sich weitgehend versichern.

Für sämtliche Anlagen wird eine All-Gefahren-Versicherung abgeschlossen. Diese schützt beim Betrieb einer Photovoltaikanlage vor Gefahren, wie z. B. Diebstahl, Vandalismus, Hagel- und Sturmschäden, Feuer sowie der Gefahr von Schäden aufgrund einer Betriebsunterbrechung. Die Schäden, die Dritten gegenüber durch den Betrieb der Anlagen entstehen können, werden durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung gedeckt.

Unsere Berechnungen und Angaben werden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie beruhen auf dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse, den bestehenden Gesetzesbestimmungen und sonstigen Vertragsverhältnissen. Eine Garantie bzw. Haftung für die prognostizierten Ergebnisse kann nicht übernommen werden.

Bei dem Beitritt zur Genossenschaft handelt es sich um eine unternehmerische Beteiligung. Eine ungünstige Entwicklung kann im Zweifel bis zum Totalverlust Ihres Geschäftsguthabens führen.